Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung von Geschädigten gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall eines Angehörigen.
Geltendmachung von Versicherungsansprüchen gegenüber obligatorischen Unfallversicherungen, Invalidenversicherung, Pensionskassen (z.B. Taggelder,
Heilbehandlungskosten, Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrente, Witwen- und Waisenrente, Integritätsentschädigung).



