Privatversicherungsrecht
Beratung und Vertretung von Geschädigten gegenüber Privatversicherungen und Gerichten im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall eines Angehörigen.
Geltendmachung von vertraglichen Versicherungsansprüchen gegenüber Krankentaggeldversicherungen, privaten Unfallversicherungen, Insassenversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etc.; Führen von Vergleichsgesprächen; nötigenfalls Vertretung vor Gerichten bei strittigen Auseinandersetzungen.