Werdegang

RA Dominik Romang ist seit mehr als 25 Jahren beratend und prozessierend im Immobilien­recht tätig. Ein Schwergewicht seiner Tätigkeit bildete praktisch von Beginn weg das Stockwerk­eigentum mit all seinen vielfältigen Facetten. RA Dominik Romang berät und vertritt in diesem Bereich sowohl Stockwerk­eigentümer als auch Stockwerk­eigentümer­gemeinschaften, Immobilien­verwaltungen sowie Begründer und Ersteller von Stockwer­keigentum. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist RA Dominik Romang nicht nur in der Lage, Sachverhalte sehr schnell zu erfassen, einzuordnen, allfällige Probleme zu erkennen und mögliche Lösungen vorzuschlagen, sondern er ist auch in der Lage, die mit der Klientschaft besprochene Vorgehensweise konsequent umzusetzen.

RA Dominik Romang ist seit dem Jahr 2000 Vorstands­mitglied des Schweizer Stockwerk­eigentümerverbands. Seit 2004 amtet er als dessen Präsident. Seit seiner Wahl in den Vorstand des Schweizer Stockwerk­eigentümerverbands betreut RA Dominik Romang jeweils zusammen mit einem anderen Rechtsanwalt die vom Schweizer Stockwerk­eigentümerverband seinen Mitgliedern angebotene unentgeltliche telefonische und persönlich Rechtsauskunft. RA Dominik Romang ist u.a. auch deshalb darin geübt, im Bereich des Stockwerk­eigentums innert kürzester Zeit das Wesentliche einer Anfrage zu erfassen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Zusätzlich zu seiner Anwalts­tätigkeit ist RA Dominik Romang regelmässig auch als Referent, als Experte und Praxispartner bei wissenschaft­lichen Projekten, als Experte und Interview­partner für Medien­schaffende sowie publizistisch tätig.

RA Dominik Romang ist am Zürichsee aufgewachsen und studierte an der Universität Zürich Rechts­wissen­schaften. Das Studium schloss er 1994 mit dem Lizentiat ab. Nach Tätigkeiten am Lehrstuhl für Steuer-, Finanz- und Verwaltungs­recht an der Universität Zürich und am Bezirks­gericht Uster erwarb er 1998 das Zürcher Anwaltspatent. Danach arbeitete RA Dominik Romang als Rechtsanwalt bei einer insbesondere im Bereich des Bau- und Werkvertrags­rechts tätigen Anwaltskanzlei und war zudem für eine grosse Treuhand­gesellschaft auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig. Im Jahr 2000 wurde er als selbständiger Rechtsanwalt Partner der Anwalts­kanzlei ROMANG & PARTNER Rechtsanwälte, deren Grundstein im Jahr 1963 gelegt wurde. 2013 wurde die Kanzlei in Anwalts­kanzlei ROMANG umbenannt. 2024 schlossen sich RA Dominik Romang  und RA Daniel Wenger zu einer Büro­gemeinschaft zusammen, welche unter dem Namen ROMANG & WENGER Rechtsanwälte auftritt.

Tätigkeits­gebiete

Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum
Miteigentum an Liegenschaften
Miteigentum an Liegenschaften
Immobiliar­sachenrecht
Immobiliar­sachenrecht
Kauf & Werkvertragsrecht
Kauf & Werkvertragsrecht