Werdegang
RA Dominik Romang ist seit mehr als 25 Jahren beratend und prozessierend im Immobilienrecht tätig. Ein Schwergewicht seiner Tätigkeit bildete praktisch von Beginn weg das Stockwerkeigentum mit all seinen vielfältigen Facetten. RA Dominik Romang berät und vertritt in diesem Bereich sowohl Stockwerkeigentümer als auch Stockwerkeigentümergemeinschaften, Immobilienverwaltungen sowie Begründer und Ersteller von Stockwerkeigentum. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist RA Dominik Romang nicht nur in der Lage, Sachverhalte sehr schnell zu erfassen, einzuordnen, allfällige Probleme zu erkennen und mögliche Lösungen vorzuschlagen, sondern er ist auch in der Lage, die mit der Klientschaft besprochene Vorgehensweise konsequent umzusetzen.
RA Dominik Romang ist seit dem Jahr 2000 Vorstandsmitglied des Schweizer Stockwerkeigentümerverbands. Seit 2004 amtet er als dessen Präsident. Seit seiner Wahl in den Vorstand des Schweizer Stockwerkeigentümerverbands betreut RA Dominik Romang jeweils zusammen mit einem anderen Rechtsanwalt die vom Schweizer Stockwerkeigentümerverband seinen Mitgliedern angebotene unentgeltliche telefonische und persönlich Rechtsauskunft. RA Dominik Romang ist u.a. auch deshalb darin geübt, im Bereich des Stockwerkeigentums innert kürzester Zeit das Wesentliche einer Anfrage zu erfassen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Zusätzlich zu seiner Anwaltstätigkeit ist RA Dominik Romang regelmässig auch als Referent, als Experte und Praxispartner bei wissenschaftlichen Projekten, als Experte und Interviewpartner für Medienschaffende sowie publizistisch tätig.
RA Dominik Romang ist am Zürichsee aufgewachsen und studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften. Das Studium schloss er 1994 mit dem Lizentiat ab. Nach Tätigkeiten am Lehrstuhl für Steuer-, Finanz- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und am Bezirksgericht Uster erwarb er 1998 das Zürcher Anwaltspatent. Danach arbeitete RA Dominik Romang als Rechtsanwalt bei einer insbesondere im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts tätigen Anwaltskanzlei und war zudem für eine grosse Treuhandgesellschaft auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig. Im Jahr 2000 wurde er als selbständiger Rechtsanwalt Partner der Anwaltskanzlei ROMANG & PARTNER Rechtsanwälte, deren Grundstein im Jahr 1963 gelegt wurde. 2013 wurde die Kanzlei in Anwaltskanzlei ROMANG umbenannt. 2024 schlossen sich RA Dominik Romang und RA Daniel Wenger zu einer Bürogemeinschaft zusammen, welche unter dem Namen ROMANG & WENGER Rechtsanwälte auftritt.




